Sicherheitsstufen DIN 32 757
Je nach seiner Vertraulichkeit kann Schriftgut einer bestimmten Sicherheitsstufe zugeordnet werden. Nach DIN 32 757 sind fünf Sicherheitsstufen definiert. Diese Norm gibt Empfehlungen, wie das einer Sicherheitsstufe zugeordnete Schriftgut vernichtet werden sollte. Dabei gilt: Je höher die Sicherheitsstufe, desto kleiner die Abmessungen der Streifen bzw. Partikel. Für besondere Anwenderkreise gibt es zusätzlich die Stufe „Level 6“, die sich außerhalb der DIN-Norm etabliert hat.
Bei hohen Durchsatzmengen wie sie z.B. bei Großmengen-Aktenvernichtern anfallen, kann durch zusätzliche Maßnahmen wie Vermischen oder Verpressen der Streifen bzw. Partikel eine noch höhere Sicherheitsstufe erreicht werden.
Sicherheitsstufe 1 |
 | | Für allgemeines Schriftgut, das unlesbar gemacht werden soll. Streifenbreite ≤ 12 mm Streifenlänge ∞ |
Sicherheitsstufe 2 |
 | | Für internes Schriftgut, das unlesbar gemacht werden soll. Streifenbreite ≤ 6 mm Streifenlänge ∞, oder Teilchenfläche ≤ 800 mm2 |
Sicherheitsstufe 3 |
 | | Für vertrauliches Schriftgut, das unlesbar gemacht werden soll. Partikelbreite ≤4 mm Partikellänge ≤ 80 mm, oder Partikelfläche ≤320 mm2 |
Sicherheitsstufe 4 |
 | | Für geheimzuhaltendes Schriftgut, das unlesbargemacht werden soll. Partikelbreite ≤2 mm Partikellänge ≤ 15 mm, oder Partikelfläche ≤30 mm2 |
Sicherheitsstufe 5 |
 | | Für extrem hohe Sicherheitsanforderungen. Partikelbreite ≤ 0,8 mm Partikellänge ≤ 13 mm, oder Partikelfläche ≤10 mm2 |
LEvel 6 |
 | | Keine DIN-Sicherheitsstufe – nur für besondere Anwenderkreise. Partikelbreite ≤ 1 mm Partikellänge ≤ 5 mm, oder Partikelfläche ≤5 mm2 |